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Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel - auch in Sachen Tempolimitüberschreitung. In bestimmten Situationen darf ein Verkehrsteilnehmer schneller unterwegs sein, als die angezeigte erlaubte Höchstgeschwindigkeit es gestattet. Ein Bußgeld droht nämlich dann nicht, wenn nachweislich ein Notstand für die Temposünde vorliegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Person in Lebensgefahr schwebt. Das leuchtet ein. Der Notstandsparagaph greift aber auch, wenn ein akuter Durchfall zur Eile zwingt. "Die Übertretung des Tempolimits ist legal, sobald...,
So ist's Recht: Bei Durchfall ist Temposünde gestattet weiterlesen
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