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Vielen Kraftfahrern "glüht" was in der Vorweihnachtszeit
Ein Zimtstern in Ehren, den kann niemand verwehren. Doch Glühwein auf Weihnachtsmärkten sowie Bier, Schnaps und Wein bei den nun vermehrt anstehenden Weihnachtsfeiern in Betrieb oder Verein sollten mit Bedacht genossen werden - insofern man sich danach noch hinters Steuer zu setzen gedenkt. Die Polizei verstärkt nämlich in der Vorweihnachtszeit die Alkoholkontrollen. Wer dann mit einem Blutalkohol ab 0,5 Promille erwischt wird, den erwarten vier Wochen Fahrverbot und - wenn dies zum ersten Mal geschieht - noch....,
Glühwein & Weihnachtsfeier: Polizei verstärkt Alkoholkontrollen weiterlesen
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