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Ab 1. Mai erhöht sich das Bußgeld fürs Telefonieren (ohne Freisprecheinrichtung) hinterm Steuer um 50 %!
Ab 1. Mai 2014 gilt der neue Bußgeldkatalog mit saftigen "Preiserhöhungen" - auch für kleinere Verkehrsdelikte. Verkehrssünder müssen ab 1. Mai im Extremfall das Doppelte der bislang geltenden Bußgelder berappen (siehe hierzu auch Infografik in der Bildergalerie). Das soll, so argumentieren die Straßenwächter, der Verkehrserziehung dienen. Wie wohl die deutschen Autofahrer darüber denken? Das wollte...,
Umfrage: Mehrheit der Autofahrer gegen neuen Bußgeldkatalog weiterlesen
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