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Zahllose Schlaglöcher, Aufplatzungen und Risse im Straßenbelag machen Auto- und Motorradfahrern im ganzen Land schwer zu schaffen. Wie schnell hat man sein Fahrzeug versenkt, ist unterirdisch aufgeschlagen und muss Folgeschäden an Felgen, Bereifung oder Stoßdämpfer beklagen. Wer kommt eigentlich für die Schlaglochschäden am Fahrzeug auf? In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt ein vielleicht wegweisendes Urteil gefällt. Für den Schaden, den ein Pkw beim Durchfahren eines Schlaglochs auf der Bundesautobahn (BAB) 52 erlitten hat, muss das Land Nordrhein-Westfalen aufkommen, weil...
§-Urteil: Schlagloch-Schaden - Land muss zahlen! weiterlesen
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